
Zuteilungsverfahren für Kapazitäten größer 3,5 MVA
Ein neuer Vergaberahmen für große Lasten – verlässlich, fair, zukunftsgerichtet.

Überblick
In Düsseldorf verzeichnen wir, wie in vielen anderen deutschen Großstädten, ein seit ca. 2025 stark gestiegenes Anfrageaufkommen nach Netzanschlüssen mit sehr hohen Anschlussleistungen. Dabei handelt es sich um besonders leistungsintensive Projekte, zum Beispiel Rechenzentren oder große Energiespeicher.
Um verfügbare Netzanschlusskapazitäten fair, transparent und diskriminierungsfrei zu vergeben, hat die Netzgesellschaft Düsseldorf ein standardisiertes Leistungsvergabeverfahren für Anschlussanfragen mit einer Leistung von mehr als 3,5 MegaVoltAmpere (MVA) eingeführt.
Warum ist das Verfahren notwendig?
Die Anzahl der Anfragen nach sehr hohen Netzanschlussleistungen hat in Düsseldorf und anderen deutschen Großstädten in der jüngsten Zeit deutlich zugenommen. Gleichzeitig erfordert der Ausbau der Stromnetze umfangreiche Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse. Dadurch können neue Anschlussanfragen nicht immer unmittelbar umgesetzt werden.
Mit dem Leistungsvergabeverfahren stellen wir sicher, dass:
verfügbare Netzkapazitäten fair verteilt werden
alle Antragstellenden diskriminierungsfrei behandelt werden
Transparenz über verfügbare Kapazitäten besteht
die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet bleibt
langfristige Planungssicherheit geschaffen wird
Für wen gilt das Verfahren?
Das Verfahren gilt für Großprojekte mit außergewöhnlich hohen Leistungsanforderungen größer als 3,5 MVA: Dazu zählen zum Beispiel große Industrieanlagen, Rechenzentren oder vergleichbare Großverbraucher. Diese Anfragen stellen besondere Anforderungen an das Stromnetz und die Netzplanung.
Wichtig: Für 97 Prozent aller Anfragen und alle Privathaushalte ändert sich nichts.
| Betroffen vom Zuteilungsverfahren (Anschlüsse größer 3,5 MVA): | NICHT betroffen vom Zuteilungsverfahren (Anschlüsse kleiner 3,5 MVA): |
|---|---|
| neue Netzanschlussanfragen mit einem Leistungsbedarf von mehr als 3,5 MVA | Alle neuen Niederspannungsanschlüsse insbesondere für Haushalte |
| Anfragen zur Netzanschlusserweiterung auf einen Gesamtleistungsbedarf von mehr als 3,5 MVA. | Erweiterungen bestehender Niederspannungsanschlüsse für bspw. Wärmepumpen, Wallboxen, etc. |
| Alle größeren Anschlüsse insbesondere in der Mittelspannung für bspw. Gewerbe bis zu einer maximalen Gesamtleistung von 3,5 MVA |

Wie funktioniert das neue Repartierungsverfahren?
Für Netzanschlussbegehren und Leistungserhöhungen mit einer beantragten, beziehungsweise insgesamt erforderlichen Anschlussleistung von mehr als 3,5 MVA je Grundstück erfolgt die Vergabe verfügbarer Netzanschlusskapazitäten ausschließlich im Rahmen des Leistungsvergabeverfahrens. Alle Anträge werden nach einheitlichen und diskriminierungsfreien Kriterien behandelt. Die Netzgesellschaft Düsseldorf verwendet ein Repartierungsverfahren „pro Kopf”. Die verfügbare Netzkapazität wird fair zu gleichen Anteilen auf alle im Verfahren zugelassenen Netzanschlussanträge aufgeteilt.
Bereits eingegangene oder neu eingehende Anschlussanträge müssen bis zum 30. November eines jeden Jahres im Portal aktualisiert oder angelegt worden sein und vollständig vorliegen, um am aktuellen Verfahren teilnehmen zu können.
Um den Eingang eines vollständigen Antrags sicherzustellen, sollte ein Abgleich des eigenen Antrags mit dem Start der Antragsphase (1. September) erfolgen. Die Anforderungen veröffentlichen wir auf unserer Homepage.
Anträge, die in dem aktuellen Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können, werden im Kundenportal auf den Status “Nachbearbeitung” gestellt. Wenn im folgenden Jahr weiterhin Interesse am Anschluss besteht, muss der Antrag auf den Status „Aktiv" gestellt werden und die benötigten Unterlagen sind ggf. zu aktualisieren. Der Antrag wird dann als Neuantrag berücksichtigt. Die Statusänderung des Antrages muss eigenverantwortlich angestoßen werden. Eine proaktive Information der NGD erfolgt nicht.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für die Teilnahme am Leistungsvergabeverfahren ist ein vollständiger Netzanschlussantrag über unser Netzanschlussportal erforderlich. Dazu gehören insbesondere folgende Angaben und Unterlagen:
Netzanschlussantrag nach VDE 4110 beziehungsweise VDE 4120
Leistungsbilanz zur Erläuterung des Leistungsbedarfs
Angaben zum geplanten Leistungshochlauf und Projektzeitplan
Nachweis des Grundstücksbezugs beziehungsweise der Flächensicherung
Lageplan mit geplanter Anschlussstelle
Angaben zu einer Mindestkapazität und Teilleistungsannahme
Bei Erhöhungen bestehender Netzanschlüsse: Angabe der aktuell vertraglich vereinbarten Anschlussleistung
Gegebenenfalls erforderliche Eigentümererklärungen oder Vollmachten
Nur vollständig eingereichte Anträge können wir im Leistungsvergabeverfahren berücksichtigen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Netzanschlussportal der Netzgesellschaft Düsseldorf.
Aktuelle Kapazitätssituation
Die Netzgesellschaft Düsseldorf ermittelt jährlich die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten für Anschlussbegehren mit einer Leistung von mehr als 3,5 MVA. Im Rahmen der Kapazitätsermittlung wurde festgestellt, dass für das Jahr 2026 keine unmittelbar verfügbaren freien Netzanschlusskapazitäten über 3,5 MVA zur Vergabe bereitstehen. Die verfügbare Netzanschlussleistung wird jährlich spätestens zum 01. September bekannt gegeben.
Die genauen Zeiträume des Verfahrens haben wir in dieser Grafik zusammengestellt:

Wichtige Dokumente zum Vergabeverfahren
Fragen und Antworten
Das Leistungsvergabeverfahren (Repartierungsverfahren) ist ein standardisiertes Verfahren zur transparenten und diskriminierungsfreien Vergabe begrenzter Netzanschlusskapazitäten für Anschlussleistungen über 3,5 Megavoltampere.
Bei begrenzten Kapazitäten würde eine Vergabe nach Reihenfolge des Antragseingangs einzelne Antragstellende bevorzugen. Das Leistungsvergabeverfahren stellt sicher, dass alle Anfragen gleichbehandelt werden.
Nein. Das Verfahren gilt ausschließlich für Anschlussanfragen und Leistungserhöhungen mit einer Gesamtanschlussleistung von mehr als 3,5 MVA je Grundstück. Auch Wallboxen (siehe Tabelle oben) sind nicht betroffen.
Die verfügbare Netzanschlussleistung wird jährlich spätestens zum 01. September auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Ja. Wenn im jeweiligen Vergabezeitraum keine freien Netzanschlusskapazitäten für derartige große Leistungsanfragen zur Verfügung stehen, wird dies veröffentlicht. In diesem Fall kann keine Netzanschlussleistung für größer als 3,5 MVA zugeteilt werden.
Ja. Anschlussanträge können weiterhin über das Netzanschlussportal eingereicht werden und helfen uns Bedarfe frühzeitig zu erkennen und in die langfristige Entwicklung des Stromnetzes einbinden zu können. Eine Berücksichtigung des Netzantrags erfolgt jedoch erst in einem zukünftigen Vergabezeitraum, sofern Netzanschlusskapazitäten verfügbar sind. Um den Eingang eines vollständigen Antrags sicherzustellen, sollte ein Abgleich des eigenen Antrags mit den zum Start der Antragsphase (01. September) auf unserer Homepage veröffentlichen Anforderungen erfolgen.
Anträge, die in dem aktuellen Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden können, werden im Kundenportal auf den Status „Nachbearbeitung” gestellt. Wenn im folgenden Jahr weiterhin Interesse am Anschluss besteht, muss der Antrag auf den Status „Aktiv" gestellt werden und die benötigten Unterlagen sind ggf. zu aktualisieren. Der Antrag wird dann als Neuantrag berücksichtigt.
Offene und zukünftige Anschlussanträge werden gleichbehandelt und nach den geltenden Regelungen des aktuellen Leistungsvergabeverfahrens berücksichtigt.
Alle relevanten Bekanntmachungen, Fristen, Teilnahmebedingungen und Dokumente veröffentlicht die Netzgesellschaft Düsseldorf auf dieser Seite.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.